Allgemeine Geschäftsbedingungen der Händlermitgliedschaft

1. Parteien

Die Certified Collectibles Group - International GmbH, München („CCG GmbH“) erbringt Authentifizierungs-, Bewertungs-, Einkapselungs- und, wenn gewünscht, Konservierungsdienste (die „Leistungen“) gegenüber europäischen Kunden („Kunden“) nach deutschem Recht auf der Grundlage (i) einer unterfertigten Mitgliedschaftsverein-barung, einschließlich der Bedingungen für Serviceleistungen („Bedingungen“), der Nutzungsbedingungen für die Webseiten der CCG GmbH (NGCcoin.de, PMGnotes.de, und CGCcards.de) und der Datenschutzerklärung (Datenschutz) sowie (ii) des Formblatts für die Einreichung für Europa („Einreichungsformular“).

Kunden können ein Sammler oder ein autorisierter Händler sein. Die vorliegende Mitgliedschaftsverein-barung gilt für autorisierte Händler.

Vertragsparteien einer unterfertigten Mitgliedschaftsverein-barung sind der antragstellende Kunde und die CCG GmbH. Die CCG GmbH kann Dienstleistungen an ihre verbundenen Unternehmen in den Vereinigten Staaten untervergeben:

  • Certified Collectibles Group, LLC („CCG“)
  • Numismatic Guaranty Company („NGC“)
  • Numismatic Conservation Services („NCS“)
  • Paper Money Guaranty („PMG“)
  • Certified Guaranty Company („CGC“)

Diese Unternehmen werden in diesem Dokument gemeinsam als „CCG-Gesellschaften“ und einzeln als „CCG-Gesellschaft“ bezeichnet. Unternehmensdaten der CCG-Gesellschaften finden Sie unter den Hintergrundinformationen auf der Seite „Über uns“.

Durch das Ausfüllen und Einreichen eines Antrags auf Mitgliedschaft erkennt der Kunde diese Bedingungen der Mitgliedschaftsverein-barung samt diesen Inhalten an:

Wenn ein Kunde bevorzugt, Dienstleistungen direkt bei einer CCG-Gesellschaft in den USA zu bestellen, kann er dies über die Webseite der entsprechenden CCG-Gesellschaft in die Wege leiten und seine Bestellung nach dem geltenden US-Recht über das auf jener Webseite vorgegebene Verfahren aufgeben.

2. Händlermitgliedschaft

Nimmt die CCG GmbH einen Antragsteller als autorisierten Händler an (nachstehend „Kunde“ genannt), so verpflichtet sich der Kunde, sich an die Verfahren und Regeln der CCG GmbH zu halten, die für autorisierte Händler gelten. Dazu gehören die Zustimmung des autorisierten Händlers zur Nutzung seines Namens durch die CCG GmbH und die jeweilige CCG-Gesellschaft in periodischer Werbung in Druck- und anderen Werbemedien. Der Kunde verpflichtet sich zudem, die CCG GmbH bei der Auswertung seines Antrags auf autorisierte Händlerschaft zu unterstützen.

Die CCG GmbH behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen, das aus jedwedem Grund ohne Rücksicht auf Zumutbarkeit ausgeübt werden kann, Gegenstände abzulehnen, die bei ihr vom Kunden zur Bewertung, Konservierung oder Restaurierung eingereicht werden.

Kunden, die als autorisierte Händler akzeptiert wurden, gelten jederzeit als unabhängige Vertragspartner und nicht als Vertreter oder Vermittler einer CCG-Gesellschaft zu irgendeinem Zweck. Diese Kunden haben keine Befugnis, eine CCG-Gesellschaft in Verträgen zu binden oder öffentlich oder privat Erklärungen zur Unternehmenspolitik oder zu Absichten bezüglich Bewertungsleistungen oder anderen Angelegenheiten abzugeben.

Kunden, die als autorisierte Händler akzeptiert wurden, erkennen hiermit an und erklären sich damit einverstanden, dass sie nicht berechtigt sind, eine Sammlermitgliedschaft im Rahmen der SammlerMitgliedschaftsverein-barung zu besitzen. Für den Fall, dass ein Kunde, der als autorisierter Händler anerkannt wurde, ein Mitglied im Rahmen der SammlerMitgliedschaftsverein-barung wird oder versucht, es zu werden, kann die CCG GmbH sofort die Mitgliedschaft eines solchen Kunden widerrufen.

3. Mitgliedschaft

Mit der Annahme des Antrags auf Aufnahme als Kunde im Rahmen des Mitgliedschaftsvertrages durch die CCG GmbH gilt der Antragsteller als registrierter Kunde, der berechtigt ist, auf der Grundlage eines Einreichungsformulars Karten, Münzen und Banknoten („Sammelstücke“) an die CCG GmbH einzureichen, damit diese die bestellten Dienstleistungen bei den entsprechenden, in den USA ansässigen angeschlossenen Unternehmen in Unterauftrag vergibt. Als Mitglied verpflichtet sich der Antragsteller, sich an diese verbindliche Mitgliedschaftsverein-barung und die ergänzenden praktischen und administrativen Verfahren und Regeln der CCG-Gesellschaften zu halten, die jeweils auf der Webseite der CCG GmbH veröffentlicht werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen CCG-Regeln und den Bedingungen der Mitgliedschaftsverein-barung haben die Bestimmungen der Mitgliedschaftsverein-barung Vorrang.

4. Laufzeit

Die Laufzeit dieses Händlervertrags beträgt ein (1) Jahr, beginnend mit dem Fälligkeitsdatum der ersten Zahlung des Mitgliedsbeitrags des autorisierten Händlers. Danach verlängert sich dieser Händlervertrag automatisch um jeweils ein (1) Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien vor dem Verlängerungsdatum gekündigt wird. Gebühren für die Händlermitgliedschaft sind nicht erstattungsfähig.

5. Vertragsverletzungen, Kündigung

Der Kunde verpflichtet sich, keine Verhaltensweisen (Handlungen oder Unterlassungen) zu begehen, die (i) Betrug oder Täuschung, (ii) einen rechtswidrigen Eingriff in Eigentum eines anderen Mitglieds, (iii) eine Verletzung von strafrechtlichen Bestimmungen oder (iv) moralisch verwerfliche Verhaltensweisen darstellen oder anderweitig den Ruf der CCG GmbH, CCG bzw. der Sammlergemeinschaft gefährden könnten (zusammen die „verbotenen Handlungen“). Der Kunde ist sich bewusst, dass die Mitgliedschaft durch eine schriftliche Mitteilung der CCG GmbH unverzüglich gekündigt werden kann, falls der Kunde schuldhaft eine verbotene Handlung begeht. Der Kunde versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass die Mitgliedschaft zudem mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich gekündigt werden kann, wenn der Kunde seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber der CCG GmbH nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt, nachdem er um eine Berichtigung dieses Fehlverhaltens gebeten wurde. Darüber hinaus behält sich die CCG GmbH nach eigenem Ermessen das Recht vor, die Mitgliedschaft jederzeit schriftlich zu kündigen, wenn der Kunde ein Verhalten an den Tag legt, das die CCG GmbH als beleidigend oder unangemessen gegenüber dem Personal einer CCG-Gesellschaft oder gegenüber einem anderen Mitglied der Gemeinschaft betrachtet. Die Mitgliedschaft kann auch aus beliebigen Gründen von jeder der beiden Parteien mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden.

Die CCG GmbH kann die Mitgliedschaft sofort widerrufen, wenn ein Kunde, der als autorisierter Händler angenommen wurde, die rechtzeitige und/oder ordnungsgemäße Zahlung von Beträgen oder finanziellen Verpflichtungen an die CCG GmbH innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Eingang der schriftlichen Mitteilung von der CCG GmbH über diese Verpflichtung nicht vornimmt oder ablehnt. Die CCG GmbH kann die Mitgliedschaft auch sofort widerrufen, wenn ein Kunde, der als autorisierter Händler angenommen wurde, (i) in einem gerichtlichen, quasi-gerichtlichen, administrativen oder sonstigen Verfahren verklagt wird, in dem der Kunde oder einer seiner Inhaber, Gesellschafter, Direktoren, Führungskräfte, Mitglieder, Manager, Agenten oder Angestellten einer Handlung oder Unterlassung beschuldigt werden, die Vorwürfe von Betrug, Täuschung, eines illegalen Eingriffs in das Eigentum Dritter, der Verletzung eines Strafgesetzes oder eines moralisch verwerflichen Verhaltens beinhalten; oder (ii) er als zahlungsunfähig beurteilt wird, Konkurs erklärt, eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger tätigt oder seine Schulden bei Fälligkeit nicht bezahlt; oder (iii) eine rechtswidrige Tätigkeit oder ein Verhalten, eine Handlung oder eine Unterlassung begeht, die nach dem vernünftigen Ermessen der CCG GmbH den Ruf des Kunden, einer CCG-Gesellschaft oder der Sammlergemeinschaft bedroht oder ein negatives oder herabsetzendes Licht auf sie wirft.

Zusätzlich kann die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen gegenüber der anderen Partei gekündigt werden, oder mit einer längeren Frist gemäß deutschen gesetzlichen Bestimmungen, die auf das Vertragsverhältnis mit dem Händler anwendbar sind.

6. Verantwortung des Kunden

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er für die bei der CCG GmbH eingereichten Sammlerstücke gemäß den Bestimmungen der jeweils gültigen Einreichungsformulare finanziell selbst verantwortlich ist (dies schließt das Verlustrisiko während des Versands ein, soweit dies nicht versichert ist). Zahlungen für alle Leistungen sind jedem Auftrag beizufügen. Kreditkarten können sofort ab dem Tag des Eingangs eines Einreichungsformulars bei der CCG GmbH belastet werden.

7. Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte

Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass alle weltweiten Rechte zur Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung von Bildern, die von der CCG GmbH oder einer CCG-Gesellschaft von einem Kunden eingereichten Sammelstücken angefertigt werden, für beliebige Medien, unter anderem in Druckwerken, Videofilmen, dem Internet, Katalogen oder anderen Publikationen, ausschließlich der CCG GmbH oder der jeweiligen CCG-Gesellschaft zustehen. Diese Rechte erstrecken sich auf alle heute oder erst zukünftig bekannten Technologien. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass, wenn infolge der Verwendung von Bildmaterial des Kunden durch die CCG GmbH oder eine CCG-Gesellschaft irgendwelche Freigaben, Genehmigungen, Zustimmungen, Zahlungen bzw. Lizenzen von einem Dritten verlangt werden, der Kunde die volle Verantwortung für solche Freigaben, Genehmigungen, Zustimmungen, Zahlungen bzw. Lizenzen übernimmt, und er verpflichtet sich ferner, die CCG GmbH und alle CCG-Gesellschaften in Bezug auf etwaige Verluste, Kosten, Ansprüche, Urteile, Schäden und Aufwendungen, die sich aus einer Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen des Kunden ergeben, schadlos zu halten.

8. Schriftform

Diese Mitgliedschaftsverein-barung kann von den Parteien nur durch schriftliche Vereinbarung geändert oder modifiziert werden. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für diese Ziffer 8.

9. Geltendes Recht

Die Gesetze Deutschlands gelten ungeachtet ihrer Kollisionsnormen für alle Transaktionen und Streitigkeiten zwischen der CCG GmbH und allen Kunden, außer in Bezug auf die NGC Garantie eines verbundenen Unternehmens, die allein dem US-Recht unterliegt.

10. Salvatorische Klausel

Wenn eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar ist, so bleiben alle anderen Bestimmungen davon unberührt. Sollte eine Bestimmung in einem bestimmten Rechtsverhältnis unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so vereinbaren die Parteien, eine solche unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Absichten der Parteien bestmöglich entspricht.

11. Sprache

Sollte es Unstimmigkeiten zwischen der deutschsprachigen Fassung dieser Geschäftsbedingungen und ihrer in eine andere Sprache übersetzten Version geben, so ist die deutsche Sprachfassung in jeder Hinsicht vorrangig und maßgebend.

12. Abtretung

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die CCG GmbH nach eigenem Ermessen ihre Rechte bzw. Pflichten an einen angeschlossenen Dienstleistungsanbieter abtreten oder delegieren kann.

13. Kopien

Elektronische Kopien dieser HändlerMitgliedschaftsverein-barung (z. B. Fax- und PDF-Kopien) sind bindend und gelten für alle Zwecke als Originale dieser HändlerMitgliedschaftsverein-barung.

Stand: 21. Oktober 2021

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