Die PMG-Garantie

Nach Maßgabe der unten stehenden Bedingungen und Beschränkungen gibt PMG in Bezug auf alle Banknoten („Banknoten”), die von PMG bewertet und in einen PMG-Halter eingekapselt wurden, die folgende Garantie ab:

  • Wir garantieren die Echtheit und
  • wir garantieren, dass die Banknoten nicht überbewertet werden (d.h. nicht höher eingestuft werden als dies nach den PMG-Bewertungsstandards gerechtfertigt ist).
    • Ausnahme: Die Einstufungsgarantie gilt nicht für von PMG mit „Net” bewerteten Banknoten, die das Wort „NET” nach der Bewertungsgradzahl auf dem PMG-Halter aufweisen. Für Noten mit der Anmerkung „Net” wird nur die Echtheit garantiert.

Darüber hinaus wird garantiert, dass handsignierte PMG-Labels mit der Bezeichnung „authentisch handsigniert” ein echtes Autogramm der Person aufweisen, die auf dem PMG-Label angegeben ist.

Im Rahmen dieser Garantie umfasst der Begriff „PMG” jeden der nachstehend aufgeführten Garantiegeber.

ACHTUNG: DIESE GARANTIE IST SACHLICH UND ZEITLICH BESCHRÄNKT. Jeder Anspruch aus dieser Garantie MUSS spätestens binnen zehn (10) Jahren ab dem Datum der Bewertung bei PMG geltend gemacht werden. Mit der Geltendmachung eines Anspruchs aus dieser Garantie erklärt sich der Inhaber (wie nachstehend definiert) mit sämtlichen nachfolgenden Bedingungen, Beschränkungen, Einschränkungen und AUSSCHLIESSLICHEN Abhilfemaßnahmen als verbindlich gebunden einverstanden und verzichtet auf alle sonstigen Rechtsbehelfe, einschließlich insbesondere sämtlicher Ansprüche, die im Wege eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens geltend gemacht werden könnten.

Meldung eines Garantiefalls

Personen mit Wohnsitz in: Garantiegeber: Kontakt:
Festlandchina (ohne Hongkong, Macao und Taiwan, China) Certified Collectibles Group – International Shanghai Ltd. („CCG Shanghai“) Unit 1101-41, Shanghai Central Plaza
381 Huaihai Middle Rd.
Shanghai, China 200020
(+86) 400 635 8226
[email protected]
pmgnotes.cn/guarantee
Hongkong, China Certified Collectibles Group - International Hong Kong, Ltd. („CCG Hong Kong”) Suite 1208-10, 12/F Tower 1
The Gateway, Harbour City
25 Canton Rd., Tsim Sha Tsui
Kowloon, Hongkong, China
(+852) 2115 3639
[email protected]
pmgnotes.hk/guarantee
Deutschland Siehe * unten Elsenheimerstraße 63
80687 München
+49 (0) 89 550 66 780
[email protected]
pmgnotes.de/guarantee
Vereinigte Arabische Emirate Certified Collectibles Group Authentication Services (Middle East) Ltd. („CCG Middle East”) N902A, 9th Floor, North Tower
Emirates Financial Towers
Dubai International Finance Centre
Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
[email protected]
pmgnotes.ae/guarantee
Vereinigtes Königreich Certified Collectibles Group - International UK Ltd. („CCG UK”) 69 Southampton Row, 2nd Fl.
Bloomsbury
WC1B 4ET
London, United Kingdom
(+44) (0) 20 3968 3848
[email protected]
pmgnotes.uk/guarantee
Alle übrigen Länder Paper Money Guaranty, LLC („PMG”) 5501 Communications Pkwy
Lakewood Ranch, FL 34240, USA
(+1) 941 360 3990
[email protected]
pmgnotes.com/guarantee

Sämtliche Ansprüche nach dieser PMG-Garantie sind gegen den jeweiligen Garantiegeber in der jeweils zuständigen Rechtsordnung zu richten.

So reichen Sie einen Anspruch ein: Der Prüfservice-Prozess

Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, muss der Inhaber einer PMG-zertifizierten Banknote (im Folgenden: „Inhaber”), die er für überbewertet oder unecht hält, diese beim kostenlosen Prüfservice von PMG einreichen. Eine Mitgliedschaft bei PMG ist hierfür nicht erforderlich. Es können jedoch Service- und Versandgebühren anfallen.

Zur Vorlage beim Prüfservice hat der Inhaber der Banknote dem Garantiegeber sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, einschließlich der Belege, auf die sich sein Anspruch stützt. Stellt der Garantiegeber nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen fest, dass dem Inhaber ein Anspruch aus dieser Garantie zusteht, wird der Garantiegeber wie nachstehend beschrieben Abhilfe schaffen.

Der Garantiegeber ist in allen Fällen verpflichtet, eine faire und angemessene Abhilfemaßnahme vorzuschlagen. Akzeptiert der Inhaber die entsprechende Abhilfemaßnahme nicht, wird die Banknote aus dem PMG-Halter entfernt und an den Inhaber zurückgesendet; außerdem werden die ursprünglich für die Bewertung der Banknote gezahlten Bewertungsgebühren sowie etwaige angemessene Versandkosten für die Rücksendung der Banknote zur Korrektur erstattet. In keinem Fall wird (i) eine Banknote, die als unecht befunden wurde, in einem PMG-Halter zurückgesendet, (ii) eine Banknote, die als überbewertet oder falsch beschrieben befunden wurde, mit einem unrichtigen PMG-Label zurückgesendet, oder (iii) ein als „authentisch handsigniert” bezeichnetes Label mit einem für unecht befundenen Autogramm zurückgesendet.

Abhilfemaßnahmen für unechte oder überbewertete Banknoten: Sollte der Garantiegeber nach seinem alleinigen pflichtgemäßen Ermessen zu der Auffassung gelangen, dass (a) die Banknote nicht echt ist oder (b) die korrekte Bewertung der Banknote (mit Ausnahme von Banknoten mit einer „Net”-Bezeichnung) niedriger ist als die ursprünglich zugeschriebene Bewertung, so bietet der Garantiegeber eine der drei nachfolgend genannten Abhilfemaßnahmen an, vorbehaltlich der unten genannten „Haftungsgrenzen”. Der Garantiegeber wählt diese Maßnahme nach eigenem Ermessen; die Maßnahmen unterliegen außerdem den nachfolgend beschriebenen weiteren Beschränkungen. Der aktuelle Marktwert wird nach den jeweils dort beschriebenen und im nachfolgenden Abschnitt „Marktwert” angegebenen Regeln ausschließlich vom Garantiegeber festgelegt.

  1. Der Garantiegeber (a) sendet die Banknote an den Inhaber in einem Halter, der entsprechend mit der neuen (niedrigeren) Bewertung beschriftet ist, zurück und (b) zahlt dem Inhaber den niedrigsten der folgenden Beträge: (i) die Differenz zwischen dem vom Inhaber im Prüfservice-Antrag angegebenen deklarierten Wert der Banknote und dem aktuellen Marktwert der Banknote bei der neu festgestellten korrekten (niedrigeren) Bewertung; (ii) die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert einer richtig bewerteten Banknote bei der ursprünglichen unrichtigen (höheren) Bewertung und dem aktuellen Marktwert der Banknote bei der neu festgestellten korrekten (niedrigeren) Bewertung; oder (iii) die Differenz zwischen dem Betrag, den der Inhaber für die Banknote im Rahmen eines tatsächlichen Geschäfts zu marktüblichen Konditionen faktisch gezahlt hat, und dem aktuellen Marktwert der Banknote bei der neu festgestellten korrekten (niedrigeren) Bewertung.
  2. Alternativ kann der Garantiegeber dem Inhaber die Banknote abkaufen. Der Garantiegeber bezahlt – je nachdem, welcher Betrag am niedrigsten ist – (i) den deklarierten Wert der Banknote, so wie vom Inhaber im Prüfservice-Antrag angegeben; (ii) den Marktwert einer korrekt bewerteten, echten Banknote bei der ursprünglichen unrichtigen Bewertung; oder (iii) den Betrag, den der Inhaber im Rahmen eines tatsächlichen Geschäfts zu marktüblichen Konditionen faktisch gezahlt hat.
  3. Alternativ kann der Garantiegeber die unechte oder überbewertete Banknote behalten und dem Inhaber stattdessen eine gleichwertige, echte Banknote mit derselben Bewertung wie der, die der Banknote ursprünglich zugeordnet worden war, zukommen lassen.

Rechtsbehelfe bei handsignierten Labels: Kommt der Garantiegeber nach seinem alleinigen pflichtgemäßen Ermessen zu der Auffassung, dass das Autogramm auf einem Label mit der Bezeichnung „authentisch handsigniert” nicht echt ist, bietet der Garantiegeber eine der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen an. (Hinweis: Der Garantiegeber übernimmt keine Garantie für den Zustand eines Autogramms auf einem Label mit der Bezeichnung „authentisch handsigniert”; solche Autogramme können mit der Zeit verblassen oder anderweitig an Qualität verlieren.) Die Wahl der Abhilfemaßnahme obliegt dem Garantiegeber im alleinigen pflichtgemäßen Ermessen; sie unterliegt den nachstehend beschriebenen weiteren Beschränkungen.

  1. Der Garantiegeber kann dem Inhaber die Banknote abkaufen. Der vom Garantiegeber gezahlte Preis ist – je nachdem, welcher Betrag am niedrigsten ist – (i) der deklarierte Wert der Banknote; (ii) der Marktwert einer korrekt bewerteten, echten Banknote, wenn das Autogramm auf dem Label mit der Bezeichnung „authentisch handsigniert” echt wäre; oder (iii) der Betrag, den der Inhaber im Rahmen eines tatsächlichen Geschäfts zu marktüblichen Konditionen faktisch gezahlt hat.
  2. Der Garantiegeber kann die Banknote mit einem neuen Label einkapseln, das dieselbe Bewertung ausweist wie die der Banknote ursprünglich zugeschriebene Bewertung und das ein echtes Autogramm derselben Person auf dem Label mit der Bezeichnung „authentisch handsigniert” trägt.
  3. Der Garantiegeber kann die Banknote behalten und dem Inhaber stattdessen eine gleichwertige, echte Banknote mit derselben Bewertung wie der, die der Banknote ursprünglich zugeordnet worden war, zukommen lassen, deren Label mit der Bezeichnung „authentisch handsigniert” ein echtes Autogramm trägt.

Darüber hinaus kann der Inhaber, sofern der Garantiegeber nach seinem alleinigen pflichtgemäßen Ermessen feststellt, dass für eine Banknote eine Abhilfemaßnahme in Betracht kommt, Belege zur Erstattung angemessener Versand- und Versicherungskosten einreichen, die ihm durch die Einreichung der Banknote im Rahmen des Prüfservice entstanden sind.

Marktwert: Falls und soweit erforderlich legt der Garantiegeber nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen den aktuellen „Marktwert” der Banknote fest, zu dem diese verkauft werden könnte. Der Garantiegeber ermittelt den aktuellen Marktwert einer Banknote aufgrund dessen, was nach seinem pflichtgemäßen Ermessen als verlässliche aktuelle Marktinformation betrachtet werden kann. Der Garantiegeber kann tatsächliche Preis- und Verkaufsinformationen verwenden, die ihm zur Verfügung stehen, einschließlich Preisen aus der tatsächlichen Transaktionshistorie der betreffenden Banknote. Diese Informationen müssen jedoch aufgrund des volatilen Charakters des Marktes und von Internetauktionen/-verkäufen sowie der unterschiedlichen Kaufgewohnheiten verschiedener Käufer nicht unbedingt dem zutreffenden aktuellen Marktwert einer bestimmten Banknote entsprechen, der wiederum vom Garantiegeber nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen bestimmt wird. Bei der Bestimmung des Marktwerts ist der Garantiegeber nicht an die im PMG Price Guide enthaltenen Werte gebunden. Die Berechnung des Marktwerts einer Banknote durch den Garantiegeber basiert auf einem generischen Beispiel der Banknote in ihrer ursprünglichen Bewertung ohne Sorten-, Quell- oder Herkunftszuschreibung. Eine Entschädigung nach dieser Garantie umfasst keine Nebenentgelte wie Zölle, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Tarife und/oder Versandkosten.

HAFTUNGSGRENZEN: Ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen in dieser Garantie ist die Entschädigung nach dieser Garantie wie folgt BESCHRÄNKT:

Welt-Banknoten (nicht USA) maximale Entschädigung von 10.000 USD pro Banknote

Jede Entschädigung nach dieser Garantie setzt voraus, dass der Inhaber eine standardisierte Vertraulichkeits- und Ausgleichserklärung unterzeichnet, die eine Bestätigung enthält, dass (i) sämtliche vom Inhaber im Zusammenhang mit dem Anspruch im Rahmen des Prüfservice bereitgestellten Informationen und/oder Unterlagen wahr und richtig sind und (ii) der Anspruch im Rahmen des Prüfservice alle dem Inhaber zu diesem Zeitpunkt bekannten Ansprüche umfasst. Hat der Inhaber gegenüber PMG oder einem mit PMG verbundenen Unternehmen noch offene Forderungen für Dienstleistungen, wird eine nach dieser Garantie geschuldete Entschädigung zunächst mit diesem Saldo verrechnet.

Wichtige Beschränkung: Diese Garantie deckt KEINE mittelbaren Schäden, entgangenen Gewinn, entgangene Wertsteigerungen oder Provisionen ab. Ist der Inhaber der ursprüngliche Einreicher der Banknote zur Zertifizierung (oder eine mit dem ursprünglichen Einreicher verbundene Person), übersteigt die Entschädigung, falls überhaupt eine geschuldet ist, nicht die tatsächlich für die Zertifizierung der Banknote gezahlte(n) Bewertungsgebühr(en). Unter keinen Umständen wird eine Entschädigung gezahlt, wenn dem Inhaber infolge des Fehlers bei der Zertifizierung oder im Vertrauen auf diese Garantie kein tatsächlicher Schaden entstanden ist. PMG behält sich das Recht vor, die Beziehung zwischen dem Inhaber und dem ursprünglichen Einreicher zu untersuchen.

BEDINGUNGEN UND AUSSCHLÜSSE

Unter die Garantie fallende Banknoten: Diese Garantie gilt nur für in PMG-Haltern eingekapselte Banknoten („Banknoten”), die zum Zeitpunkt ihres Erwerbs durch den Inhaber in der Funktion „Überprüfung der PMG-Zertifizierung” auf der PMG-Website eine aktive Zertifizierungsnummer ohne veröffentlichte Warnhinweise (z. B. „Garantie nicht gültig. Kontaktieren Sie den Kundendienst.”) aufwiesen.

Mitzertifizierte Banknoten: Banknoten, die von PMG und Collectibles Authentication Guaranty, LLC („CAG”) mitzertifiziert wurden, sind ausschließlich durch die CAG-Garantie und nicht durch die PMG-Garantie abgedeckt. Ansprüche aus der CAG-Garantie sind gegenüber CAG in den USA geltend zu machen.

Zeitlich begrenzte Geltung: Diese Garantie gilt nur für einen begrenzten Zeitraum von zehn (10) Jahren ab dem Datum der Bewertung. Ein Anspruch aus dieser Garantie MUSS spätestens bis zum zehnten (10.) Jahrestag des Bewertungsdatums gegenüber dem Garantiegeber geltend gemacht werden. Potenziellen Käufern einer PMG-zertifizierten Banknote wird dringend empfohlen, das Ablaufdatum der Garantie der Banknote mithilfe der Funktion „Überprüfung der PMG-Zertifizierung” auf der PMG-Website zu überprüfen. Das Ablaufdatum der Garantie kann durch Einreichung der Banknote bei PMG im Rahmen des ReGrade-Service verlängert werden.

Erforderliche Angaben: Zur Erfüllung dieser Garantie hat der Inhaber Informationen und Unterlagen zum Erwerb der Banknote vorzulegen, einschließlich Kaufdatum, Kaufpreis, Verkäufer, Transaktionsbetrag und Zahlungsnachweis. Der Inhaber erkennt an, dass (i) die Nichtvorlage der erforderlichen Informationen und Unterlagen oder (ii) die Vorlage unrichtiger Informationen oder Unterlagen zum Ausschluss der Banknote von dieser Garantie führt.

Schadensminderungspflichten: Der Inhaber ist verpflichtet, seinen Schaden zu mindern und einen Verkauf der Banknote zu verhindern oder zu versuchen, ein früheres Geschäft rückgängig zu machen. Darüber hinaus hat der Inhaber Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass Verhandlungen nach Treu und Glauben über die Rückabwicklung eines früheren Geschäfts erfolglos geblieben sind. Der Inhaber erkennt an, dass die Nichtbeachtung dieses Absatzes zum Ausschluss der Banknote von dieser Garantie führt.

Zusammenarbeit mit dem Versicherer: Der Inhaber ist auf Verlangen des Garantiegebers verpflichtet, bei allen versicherungsbezogenen Ermittlungen oder Verfahren zur Schadensregulierung uneingeschränkt mitzuwirken. Der Inhaber erkennt an, dass eine Verweigerung dieser Mitwirkung zum Ausschluss der Banknote von dieser Garantie führt.

PMG-Halter: Diese Garantie gilt nicht für Banknoten, die aus einem PMG-Halter entfernt wurden, oder wenn der PMG-Halter, der eine Banknote enthält, beschädigt, entsiegelt, manipuliert oder verändert wurde. Ob dies der Fall ist, bestimmt der Garantiegeber nach seinem alleinigen, nach billigem Ermessen ausgeübten Urteil. Diese Garantie gilt ferner nicht für gefälschte oder manipulierte PMG-Halter.

Unsachgemäße Lagerung: Diese Garantie gilt nicht, wenn der Garantiegeber feststellt, dass eine zum Prüfservice eingereichte Banknote als unmittelbare Folge davon niedriger zu bewerten ist als ursprünglich zuerkannt, dass der PMG-Halter missbräuchlich behandelt, verändert oder unsachgemäßen Lagerungsbedingungen ausgesetzt wurde, wie etwa (aber nicht beschränkt auf) extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, schädlichen Umwelteinflüssen, übermäßiger Lichteinwirkung, übermäßiger Bewegung oder Vibration oder sonstigen Extrembedingungen, und dass eine solche Einwirkung den Zustand der bewerteten Banknote beeinträchtigt hat.

Verschlechterung nach der Einkapselung: Diese Garantie gilt nicht für Banknoten oder andere eingekapselte Gegenstände (wie nachstehend beschrieben), bei denen sich das Erscheinungsbild der Banknote im Laufe der Zeit verändert oder verschlechtert hat und eine solche Veränderung oder Verschlechterung für eine Abweichung zwischen der ursprünglich zuerkannten Bewertung und der späteren Bewertung nach der Einkapselung verantwortlich ist. Ob eine Verschlechterung nach der Einkapselung eingetreten ist, bestimmt der Garantiegeber nach seinem alleinigen, nach billigem Ermessen ausgeübten Urteil. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit des Garantiegebers vorliegt, haftet der Garantiegeber NICHT für eine Verschlechterung von Banknoten nach der Einkapselung.

Gegenstände, die kein Papiergeld sind: PMG kann nach eigenem Ermessen bestimmte Gegenstände bewerten und einkapseln, die nicht als Banknoten gelten, etwa Schecks, satirische oder werbliche Ersatzgeldscheine, Echtheitszertifikate, Aktien- oder Schuldverschreibungsurkunden oder andere Gegenstände, die sich auf ein Wertpapier beziehen, oder physische Kryptowährungen. Bei solchen Gegenständen bedeutet „echt” jedoch AUSSCHLIESSLICH, dass der physische Gegenstand dem auf dem PMG-Label angegebenen Gegenstand entspricht.

Einlösbarkeit: Der Garantiegeber übernimmt KEINE Garantie für die Einlösbarkeit, Übertragbarkeit oder den Nennwert von Banknoten oder sonstigen in PMG-Haltern eingekapselten Gegenständen und LEHNT ausdrücklich jede Garantie in Bezug auf ein physisches oder digitales Konto, Wallet oder einen sonstigen Wertspeicher AB, das bzw. der mit solchen Gegenständen verbunden sein könnte oder verbunden gewesen sein könnte.

Änderung des numismatischen Status oder der numismatischen Einordnung im Laufe der Zeit: Diese Garantie deckt keine Änderungen des allgemein anerkannten Status einer Banknote innerhalb der numismatischen Gemeinschaft nach dem Zeitpunkt der ursprünglichen Zertifizierung der Banknote ab, einschließlich ihrer Echtheit, Zuordnung, Varietät, Provenienz oder sonstiger Merkmale.

Informationen Dritter und Zuordnungen: Für Informationen Dritter auf einem Label (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, von Informationen des U.S. Bureau of Engraving and Printing), sowie etwaige Zuordnungen (einschließlich Sorten-, Quell- und Herkunftszuschreibungen) wird KEINE Garantie gegeben. Bestimmte Ausgaben von Banknoten werden üblicherweise nach Sorten gesammelt, die sich in Papiertyp, der Druckfarbe (d. h. rot, blau, ultraviolett usw.), Schreibweise oder anderen Unterschieden im Druck voneinander unterscheiden. PMG wird die Sorten, die PMG in seiner alleinigen, vernünftigen Meinung als Hauptsorten betrachtet, als Hauptsorten einstufen, die zum Zeitpunkt der Einstufung der Banknote von der jeweiligen Sammlergemeinschaft weithin gesammelt und als legitime Sorten akzeptiert werden. Neue Informationen können dazu führen, dass PMG eine zuvor zugewiesene Zuordnung nicht mehr erkennt, die wiederum nicht durch diese Garantie abgedeckt ist. Darüber hinaus garantiert PMG nicht, dass eine bestimmte Sorte oder Bezeichnung immer anerkannt wird, und die Zuordnungsrichtlinien können ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Ferner beruht die Berechnung des Marktwertes einer Banknote durch PMG auf einem generischen Beispiel der Banknote in der ursprünglichen Qualität ohne Sorten-, Quell- und Herkunftszuschreibungen.

Bezeichnungen: Die Bezeichnung Außergewöhnliche Papierqualität (EPQ), gilt als Teil der zugeschriebenen Zahlenbewertung im Sinne der PMG-Garantie: Sonderbezeichnungen (wie etwa Ersttags-, Früh- oder Erstausgaben) oder Herkunftsangaben werden nicht garantiert. Wenn einer Banknote eine Sonderbezeichnung oder eine Herkunftsangabe fälschlicherweise zugeschrieben wird, liegt es in der Verantwortung des Inhabers, diese Banknote zu Korrekturzwecken wieder zurückzusenden. Außerdem ist die PMG-Stern-Kennzeichnung (*), die optisch außergewöhnlich ansprechenden Banknoten erteilt wird, nicht in dieser Garantie inbegriffen, da optische Attraktivität stets subjektiv ist. Ferner beruht die Berechnung des Marktwertes einer Banknote durch PMG auf einem generischen Beispiel der Banknote bei der ursprünglichen Bewertung, ohne besondere Kennzeichnung oder Herkunftsangabe, außer in Bezug auf die Bezeichnung EPQ, die als ein Teil der zugewiesenen numerischen Bewertung angesehen wird.

Signierte Banknoten: Unterschriften oder andere Signaturvermerke, die nach der Ausgabe einer Banknote auf dieser angebracht wurden, werden NICHT garantiert. Solche Banknoten werden von PMG mit einem Label eingekapselt, das entweder „Courtesy Autograph”, „Signature Annotation”, „Ink Annotation” oder „Annotation” ausweist. Wird ferner eine zum Prüfservice eingereichte Banknote vom Garantiegeber als nicht echt oder überbewertet eingestuft, basiert die Berechnung ihres Marktwerts durch den Garantiegeber auf einem generischen Beispiel der Banknote in ihrer ursprünglichen Bewertung ohne Unterschrift oder sonstigen Vermerk.

Künstlerische Darstellungen: Künstlerische Darstellungen von Banknoten werden von PMG mit einem Label eingekapselt, das die Bezeichnung „Künstlerische Darstellung” aufweist. Die Echtheit oder Herkunft einer künstlerischen Darstellung wird NICHT garantiert.

Schreib- oder mechanische Fehler: Ein Schreib- oder mechanischer Fehler liegt vor, wenn eine Banknote mit einem Label eingekapselt wird, dessen Bewertung und/oder Beschreibung eindeutig nicht mit der Banknote übereinstimmt. Es ist Pflicht des Käufers und Verkäufers einer Banknote, diese im Hinblick auf einen Schreib- oder mechanischen Fehler zu untersuchen und gegebenenfalls zur Korrektur zurückzusenden. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Garantiegeber nach seinem alleinigen, nach billigem Ermessen ausgeübten Urteil feststellt, dass ein Schreib- oder mechanischer Fehler dazu geführt hat, dass die Banknote eine unzutreffende Bewertung oder Beschreibung trägt. Auf Anfrage werden Schreib- oder mechanische Fehler kostenlos dadurch behoben, dass die Einkapselung mit einem geeigneten Label aktualisiert wird. PMG-Zertifizierungslabels mit unzutreffenden Daten, Katalognummern, Nennwerten und Banknotentypen (all dies muss für jemanden, der die Banknote und das Label prüft, offensichtlich sein) gelten als Schreib- oder mechanische Fehler. Beispiele für solche Fehler sind insbesondere:

  1. Ein Banknotenlabel verweist in der Beschreibung auf die Katalognummer Pick 872, obwohl die Banknote tatsächlich die Katalognummer Pick 572 hat.
  2. Ein Banknotenlabel verweist in der Beschreibung auf das Datum 1911, obwohl die Banknote tatsächlich auf 1910 datiert ist.
  3. Der Nennwert einer Banknote ist mit $500 angegeben, obwohl es sich tatsächlich um eine $50-Banknote handelt.
  4. Eine Banknote ist mit 68 Superb Gem Unc bewertet, obwohl sie tatsächlich mit 58 Choice About Unc hätte bewertet werden müssen; ein solcher Bewertungsfehler wäre für einen Sammler offensichtlich.

Inhaber und potenzielle Käufer PMG-zertifizierter Banknoten sollten die PMG-Zertifizierungsnummer der Banknote in der Funktion „Überprüfung der PMG-Zertifizierung” auf der PMG-Webseite eingeben, um die Bewertung und Beschreibung der Banknote zu bestätigen und bei vielen Banknoten Bilder der Banknote anzusehen. Wird PMG bekannt, dass eine Banknote mit einem Label eingekapselt wurde, das einen Schreib- oder mechanischen Fehler enthält, wird PMG den Fehler in seinen Unterlagen berichtigen und in „Überprüfung der PMG-Zertifizierung” die richtige Bewertung und/oder Beschreibung für diese Banknote anzeigen.

PMG Registrierung: Die PMG-Garantie erstreckt sich nicht auf den Status einer Banknote im PMG-Register, einschließlich der Berechtigung zur Aufnahme ins Register oder der vergebenen Punkte. Änderungen im PMG-Register können ohne gesonderte Benachrichtigung vorgenommen werden und PMG garantiert weder, dass eine Banknote immer für die Aufnahme in das PMG-Register in Frage kommt, noch garantiert PMG die Vergabe einer bestimmten Anzahl an Punkten.

Kenntnis von Fehlern: Erlangt der Inhaber Kenntnis davon, dass eine Banknote nicht echt oder überbewertet ist, dass das PMG-Label einen Schreibfehler aufweist oder dass ein Autogramm auf einer Kennzeichnung mit der Bezeichnung „handsigniert” nicht echt ist, ist der Inhaber verpflichtet, die Banknote unverzüglich an PMG zurückzugeben. Gibt der Inhaber die Banknote nicht innerhalb von 14 Tagen, nachdem er Kenntnis von dem Fehler erlangt hat, an PMG zurück, dann (a) gilt diese Garantie für die Banknote nicht mehr, (b) kann der Inhaber, wenn er die Banknote verkauft, tauscht oder anderweitig überträgt, anstatt sie zurückzugeben, dem Käufer gegenüber wegen Betrugs oder anderweitig rechtlich in Anspruch genommen werden, und (c) behält sich der Garantiegeber alle Rechte vor, sämtliche verfügbaren Rechtsbehelfe gegen den Inhaber geltend zu machen. Inhaber und potenzielle Käufer PMG-zertifizierter Banknoten sollten die PMG-Zertifizierungsnummer einer Banknote in der Funktion „Überprüfung der PMG-Zertifizierung” auf der PMG-Webseite eingeben, um über eventuelle Fehler oder Ausschlüsse unterrichtet zu werden.

MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICH IN DIESER GARANTIE FESTGELEGTEN GARANTIEN UND VORAUSGESETZT, DASS ZWINGENDE GESETZLICHE GARANTIEN FÜR ALLE LOKALEN ANSPRUCHSBEGEHREN AN EIN VERBUNDENES UNTERNEHMEN VON PMG GELTENDEM LOKALEM RECHT UNTERLIEGEN, LEHNEN PMG UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER KONKLUDENTEN GARANTIEN IN BEZUG AUF PMG, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND/ODER DIENSTLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIEN DER MARKTÜBLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. IN BEZUG AUF DIE VORLIEGENDE GARANTIE HAFTEN PMG ODER SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER DEREN JEWEILIGE MITARBEITER, FÜHRUNGSKRÄFTE, GESCHÄFTSFÜHRER ODER VERTRETER DEM KUNDEN ODER ANDEREN PARTEIEN GEGENÜBER IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, FOLGE- ODER SONSTIGE SCHÄDEN, SELBST WENN SIE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDEN. VORBEHALTLICH ANDERS LAUTENDER AUSDRÜCKLICHER BESTIMMUNGEN IN DIESER GARANTIE IST DIE GESAMTHAFTUNG VON PMG, SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND DEREN JEWEILIGEN MITARBEITERN, FÜHRUNGSKRÄFTEN, GESCHÄFTSFÜHRERN ODER VERTRETERN GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN, FÜR DEN DER KUNDE MÖGLICHERWEISE HANDELT, AUS JEGLICHEM GRUND, ALLEN HANDLUNGEN, UNTERLASSUNGEN ODER ANDEREN UMSTÄNDEN AUF DENJENIGEN BETRAG BESCHRÄNKT, DER VOM INHABER FÜR DIE BESTELLTEN DIENSTLEISTUNGEN GEZAHLT WURDE ODER ZU ZAHLEN IST.

ANSPRUCHSBERECHTIGTE IM RAHMEN DIESER GARANTIE VERZICHTEN HIERMIT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN.

Teilnichtigkeit

Sollten Teile dieser Garantie von einem zuständigen Gericht für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Garantiebestimmungen nicht. In diesem Fall werden die unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen im gesetzlich erlaubten Umfang durch solche wirksamen und durchsetzbaren Bestimmungen ersetzt, die dem ursprünglichen Willen von PMG und seinen verbundenen Unternehmen am nächsten kommen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten und anwendbares Recht

Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie ergeben, erklärt sich der Inhaber wie folgt mit dem ausschließlichen Gerichtsstand einverstanden:

Wohnsitz des Inhabers AUSSCHLIESSLICHER Gerichtsstand
Festlandchina (ohne Hongkong, Macao und Taiwan, China) Zuständiges Gericht der VR China am Sitz von CCG Shanghai
Hongkong, China Zuständiges Gericht in Hongkong am Sitz von CCG Hong Kong
Deutschland Zuständiges deutsches Gericht am Sitz der CCG GmbH ODER State Court in Sarasota, Florida, USA
Vereinigte Arabische Emirate Zuständiges Gericht des Dubai International Financial Centre (DIFC)
Vereinigtes Königreich Zuständiges Gericht des Vereinigten Königreichs am Sitz von CCG UK
Alle übrigen Länder State Court in Sarasota, Florida, oder das US-Bezirksgericht für den mittleren Bezirk Floridas

Ansprüche, die im Rahmen dieser Garantie von in der Volksrepublik China ansässigen Personen geltend gemacht werden, unterliegen dem Recht der Volksrepublik China und werden in Übereinstimmung mit dem Recht der Volksrepublik China ausgelegt, das für Rechtsgeschäfte gilt, die vollständig innerhalb der Volksrepublik China zwischen in der Volksrepublik China ansässigen Personen stattfinden.

Alle anderen Ansprüche aus dieser Garantie unterliegen dem materiellen Recht des US-Bundesstaats Florida unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen.

Sprachversionen

Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen und der in eine andere Sprache übersetzten Fassung dieser Garantie gilt ausschließlich die englische Fassung.

*Ansprüche von Personen mit Wohnsitz in Deutschland gegenüber der Certified Collectibles Group - International GmbH („CCG GmbH”) richten sich zunächst nach dem deutschen gesetzlichen Gewährleistungsrecht („deutsche Garantie”) innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsfrist. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist die CCG GmbH der Garantiegeber im Rahmen dieser Garantie für Personen mit Wohnsitz in Deutschland; allerdings unter der Voraussetzung, dass die Forderungen eines Besitzers gegenüber der CCG GmbH im Rahmen dieser Garantie um den Wert aller zuvor im Rahmen der deutschen Garantie gewährten Rechte verringert wird.

For the English version, .

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Stand: 2. Juni 2026