Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen
1. Einleitung, Parteien, Einreichungen
Die NGC International GmbH, München, Deutschland („NGC GmbH“) erbringt Dienste der Authentifizierung, Bewertung, Verkapselung und, falls gewünscht, Konservierung (die „Dienstleistungen“) für europäische Kunden nach deutschem Recht auf der Grundlage einer Mitgliedschaftsvereinbarung, dieser Dienstleistungsbedingungen („Geschäftsbedingungen“) und des Einreichungsformulars der NGC oder PMG für Europa (jeweils „Einreichungsformular“). Die NGC GmbH wird die Dienstleistungen bei den mit ihr verbundenen US-Gesellschaften NGC, NCS bzw. PMG in Unterauftrag vergeben, je nach der Art der vom Kunden auf dem Einreichungsformular bestellten Leistungen. Wenn dies auf dem Einreichungsformular des Kunden so bestellt ist, können bestimmte Dienstleistungen in den Räumlichkeiten der NGC GmbH in München erbracht werden, in allen anderen Fällen werden die bestellten Dienstleistungen von dem entsprechenden verbundenen US-Unternehmen in den USA erbracht. Einzelheiten zu den Unternehmen NGC GmbH und ihren verbundenen Unternehmen entnehmen Sie bitte den Hintergrundinformationen auf der Seite „About“ (Über uns). NGC GmbH, NGC, NCS und PMG werden hier als gemeinsam als „die Unternehmen“ und einzeln als „das Unternehmen“ bezeichnet.
2. Vertragsabschluss
Diese Website enthält eine unverbindliche Einladung zur Bestellung von Bewertungs- und Verkapselungsleistungen bei der NGC GmbH. Nach Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung stellt jede gleichzeitige oder spätere Einreichung einer Bestellung auf dem Formular der NGC GmbH Ihr bindendes Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags zu den Bedingungen Ihres Einreichungsformulars, der Mitgliedschaftsvereinbarung und dieser Geschäftsbedingungen dar. Die NGC GmbH wird Sie unverzüglich nach Eingang Ihrer Bestellung benachrichtigen, falls sie Ihre Bestellung nicht annehmen will. Die Erfüllung der bestellten Leistungen und die Rückgabe Ihres Eigentums stellen eine Annahme Ihrer Bestellung dar. Eine solche Annahme bewirkt den Abschluss des Dienstleistungsvertrags. Die NGC GmbH erbringt Dienstleistungen nur für Kunden, die 18 Jahre oder älter sind.
Ihre Bestellung wird in den folgenden vier Schritten platziert:
Zuerst melden Sie sich an und registrieren sich für (i) eine Mitgliedschaft als Sammler oder (ii) eine Mitgliedschaft als Händler, damit wir Ihre Daten als Kunde aufnehmen können.Zweitens wählen Sie die gewünschte Dienstleistung und füllen das Einreichungsformular der NGC GmbH entsprechend aus, einschließlich Ihrer Adresse, Rechnungsadresse, Lieferadresse und der gewünschten Zahlungsmethode.
In einem dritten Schritt führen Sie die Zahlung der entsprechenden Vergütung und Kosten entsprechend dem gewählten Zahlungsvorgang durch.
Abschließend beenden Sie das Verfahren, indem Sie das Einreichungsformular zusammen mit den Münzen, Banknoten oder anderen Gegenständen einreichen, die die NGC GmbH gemäß dem ausgefüllten Einreichungsformular und diesen Geschäftsbedingungen bearbeiten soll. Bitte bewahren Sie eine Kopie des ausgefüllten und eingereichten Einreichungsformulars auf.
3. Vergütung und Kosten
Einzelheiten über die Vergütung (Servicegebühren) und die Kosten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der NGC GmbH entnehmen Sie bitte der Preisliste und der Kostenaufstellung auf dem Einreichungsformular.
Bei allen Preisen wird deutlich angegeben, ob sie die gesetzlich geltende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) enthalten oder nicht.
Der Kunde verpflichtet sich, der NGC GmbH alle Servicegevergütungen und Kosten zum Zeitpunkt der Einreichung zu bezahlen. Wenn die Zahlung per Kreditkarte erfolgt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die NGC GmbH alle Servicevergütungen bei Erhalt dieses Einreichungsformulars von der Kreditkarte einziehen kann. Unbezahlte Beträge werden mit dem regulären gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst, der im Rechtssystem des Kunden gilt.
Auf die Online-Zahlungsportale kann an folgenden Stellen zugegriffen werden:
- Für NGC- und NCS-Einreichungen: NGCcoin.de/Payment
- Für PMG-Einreichungen: PMGnotes.de/Payment
4. Lieferung und Versand
Unsere Dienstleistungen werden unverzüglich nach Auftragserteilung plus dem Ablauf der 14 Tagen, in denen Sie vom Vertrag zurücktreten können, durchgeführt (Paragraph 5). Wir sind damit einverstanden, unsere Dienstleistungen ohne Rücksicht auf die 14-tägige Widerrufsfrist zu beginnen, wenn Sie uns auf dem Einreichungsformular oder anderweitig bestätigen, dass Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben werden. Ihre Münzen, Banknoten oder sonstigen Wertgegenstände werden Ihnen innerhalb einer Frist von [20] Tagen ab dem Ende der 14-tägigen Widerrufsfrist oder früher, wenn Sie bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben werden, zur persönlichen Abholung in unserem Münchner Büro zur Verfügung gestellt. Wenn Ihre Bestellung eine längere Lieferfrist erfordert, werden Sie nach Eingang Ihres Einreichungsformulars umgehend benachrichtigt. Sie können die Abholung durch eine andere Partei vornehmen lassen, die Sie in Übereinstimmung mit unserem Abholverfahren schriftlich dazu ermächtigt haben. Sie werden über den Tag informiert, an dem Ihr Eigentum zur Abholung zur Verfügung steht. Wenn Sie uns angewiesen haben, Ihr Eigentum an Ihre Rücksendeadresse zu senden, müssen die erforderlichen Vorkehrungen im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung im Voraus getroffen werden. Die Rückgabe Ihres Eigentums erfolgt erst nach Erhalt der vereinbarten Vergütung und der Kosten.
5. Informationen zum Widerrufsrecht
5.1 Widerrufsrecht
Als Sammler haben Sie das Recht, dieEinreichung ohne Angabe von Gründen innerhalb der Widerrufsfrist von vierzehn Tagen ab dem Abschluss des betreffenden Vertrages und der Offenlegung des Widerrufsrechts zu widerrufen.
Sie können Ihr Widerrufsrecht ausüben, indem Sie die NGC GmbH mit einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post, Fax oder E-Mail) über Ihre Entscheidung, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Um uns über Ihren Widerruf in Kenntnis zu setzen, können Sie das beiliegende Musterwiderrufsformular verwenden, was jedoch nicht zwingend erforderlich ist.
Die Widerrufsmitteiung ist an folgende Adresse zu richten:
NGC International GmbH
Seidlstraße 28
80335 München, Deutschland
Email: [email protected]
oder elektronisch auszufüllen und auf unsere Webseite hochzuladen. Zur Einhaltung der Widerrufsfrist genügt es, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Das Widerrufsrecht endet vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, wenn Sie die NGC GmbH ausdrücklich ermächtigt haben, Vertragsleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu starten, und wenn Sie in diesem Fall bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Sie kein Widerrufsrecht mehr haben, sobald die NGC GmbH den Vertrag vollständig erfüllt hat (§ 356 Abs. 4 BGB).
Treten Sie vom Vertrag zurück, bevor die NGC GmbH den Vertrag vollständig erfüllt hat (also zu einem Zeitpunkt, zu dem das Widerrufsrecht noch besteht), so kann die NGC GmbH eine Entschädigung für den Wert der Teilleistungen im Rahmen der Mitgliedschaft verlangen, die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbracht wurden. Eine solche Entschädigung kann nur geltend gemacht werden, wenn Sie die NGC GmbH ausdrücklich ermächtigt haben, vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Mitgliedschaftsleistungen zu beginnen (§ 357 Abs. 8 BGB).
5.2 Auswirkungen eines Widerrufs
Wenn Sie von einer Einreichung zurücktreten, erstattet Ihnen die NGC GmbH alle von Ihnen im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertrag erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Kosten für die Erbringung von Mitgliedschaftsleistungen (mit Ausnahme von Kosten, die sich aus der Wahl einer anderen Art der Lieferung als der kostengünstigsten, von uns angebotenen Standardlieferart ergeben), unverzüglich und in jedem Fall spätestens 14 Tage ab dem Tag, an dem wir über Ihre Entscheidung, von diesem Vertrag zurückzutreten, informiert werden. Die NGC GmbH führt diese Erstattung mit denselben Zahlungsmitteln aus, die Sie für die erste Transaktion verwendet haben, es sei denn, Sie haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in jedem Fall enstehen Ihnen keine Kosten infolge einer solchen Erstattung.
6. Garantien, Haftungsbegrenzung
Die NGC GmbH erbringt ihre Dienstleistungen nach deutschem Recht. Gegebenenfalls können Kunden und Dritte, die als Begünstigte qualifiziert sind, zusätzlich von einer separaten NGC-Garantie für NGC-zertifizierte Münzen und einer separaten PMG-Garantie für PMG-zertifizierte Banknoten profitieren, die von verbundenen US-Gesellschaften der NGC GmbH gesondert nach US-Recht zur Verfügung gestellt werden („Garantie“). Die Haftung der NGC GmbH richtet sich ausschließlich nach (i) deutschem Recht und (ii) den in diesen Geschäftsbedingungen vereinbarten Haftungsbeschränkungen. Nichts in diesen Geschäftsbedingungen schließt die gesetzliche Haftung für Tod oder Körperverletzung oder durch betrügerische Handlung verursachte Verluste oder sonstige Umstände aus, für die nach deutschem Recht die Haftung nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann.
DIE NGC GMBH ERBRINGT IHRE BEWERTUNGS- UND VERKAPSELUNGSLEISTUNGEN NACH DEM STAND DER TECHNIK, WIE SIE IN DER DEUTSCHEN BEWERTUNGS-UND VERKAPSELUNGSBRANCHE ÜBLICH IST, UND FREI VON MÄNGELN. DIE NGC GMBH LEHNT JEGLICHE GARANTIE, AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG IHRER BEWERTUNGSDIENSTE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE NGC GMBH ODER IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER IHRE JEWEILIGEN MITARBEITER, LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN ODER BEVOLLMÄCHTIGTEN GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER EINER ANDEREN PARTEI FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN, AUCH WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WORDEN SIND, SOWEIT DIES NICHT AUSDRÜCKLICH IN EINER GARANTIE ANGEFÜHRT IST. IN KEINEM FALL WIRD DIE GESAMTHAFTUNG DER NGC GMBH ODER IHRER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN SOWIE IHRER ODER DERER JEWEILIGEN MITARBEITER, LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN ODER BEVOLLMÄCHTIGTEN GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER EINEM DRITTEN, FÜR DEN DER KUNDE EVENTUELL TÄTIG WIRD, AUS JEDWEDEM GRUND ODER JEDWEDER HANDLUNG ODER UNTERLASSUNG ODER AUFGRUND ANDERER UMSTÄNDE DIE HÖHE VON 10.000 EURO ÜBERSCHREITEN, WOBEI JEDOCH DIE HAFTUNG FÜR TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG ODER DURCH EINE BETRÜGERISCHE HANDLUNG NICHT BESCHRÄNKT WIRD; SOWEIT SIE NACH GELTENDEM ZWINGENDEN RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KANN.
Die Haftung der NGC GmbH ist unbeschränkt für:
Verluste oder Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von NGC, seinen Direktoren, leitenden Angestellten oder vorsätzlich von seinen anderen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden; Verluste oder Schäden durch Handlungen, die Tod, Körperverletzung oder Krankheit zur Folge haben.
Die Haftung von NGC ist auf einen zumutbaren, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn NGC eine wesentliche vertragliche Pflicht durch leichte Fahrlässigkeit verletzt. Eine wesentliche vertragliche Pflicht ist eine Verpflichtung, die zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Erfüllung sich der Verbraucher verlassen kann oder verlassen können sollte.
Jede andere Haftung der NGC GmbH ist ausgeschlossen.
Wo die Haftung von NGC begrenzt ist, haftet NGC nicht für entgangenen Gewinn oder andere indirekte Schäden.
Die folgenden Bedingungen, Begrenzungen und Einschränkungen gelten für alle Garantieansprüche eines Kunden für Geldmünzen („Münzen“) und Geldscheine („Banknoten“), die bei der NGC GmbH eingereicht werden (zusammenfassend „Sammelstücke“):
- Erforderliche Informationen. Als Voraussetzung einer Gewährleistungspflicht der NGC GmbH gilt, dass der Kunde auf Anforderung der NGC GmbH Informationen und verfügbare Dokumentationen über die Transaktionshistorie eines bestimmten Sammelstücks bereitstellt, u. a. Kaufdatum, Kaufpreis, Verkäufer und Transaktionsbetrag., Der Kunde hat seinen Schaden zu minimieren und sich darum zu bemühen, frühere Transaktionen, die für den Schaden eine Rolle spielen, rückgängig zu machen. NGC GmbH kann ferner verlangen, dass der Kunde nachweist, dass seine Verhandlungen zur Rückgängigmachung einer relevanten früheren Transaktion gescheitert sind. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass wenn er die geforderten Informationen nicht zur Verfügung stellt bzw. nicht zur Zusammenarbeit bei der Bereitstellung der angeforderten Informationen bereit ist, dies eine Nichterfüllung einer wesentlichen Vertragspflicht darstellt und zu einem Verlust von Gewährleistungsansprüchen führen kann.
- Konservierung. Die NGC GmbH kann nach eigenem Ermessen eine Münze, die im Rahmen eines Gewärleistungsanspruchs an NGC GmbH zurückgegeben wird, selbst fachmännisch konservieren oder von einem verbundenen Unternehmen konservieren lassen, wenn NGC GmbH der Auffassung ist, dass dadurch ihre Eignung für die ihr ursprünglich zugewiesenen Bewertung verbessert werden kann. Dem Kunden werden für diesen Konservierungsdienst keine Gebühren berechnet, wenn er bei der Abwicklung eines Gewährleistungsanspruchs durchgeführt wird.
- NGC- und PMG-Hülle. Die Gewährleistung der NGC GmbH gilt nicht für Münzen, die aus Ihrer NGC-Hülle entfernt wurden, oder für Banknoten, die aus Ihrer PMG-Hülle entfernt wurden, oder deren NGC- oder PMG-Hüllen beschädigt oder deren Versiegelung geöffnet, manipuliert oder verändert wurde. Die Feststellung, ob dies geschehen ist, liegt im alleinigen Ermessen der NGC GmbH. Die Gewährleistung der NGC GmbH gilt nicht für gefälschte oder manipulierte NGC- oder PMG-Hüllen.
- Unsachgemäße Lagerung. Die Gewährleistung der NGC GmbH gilt nicht, wenn die NGC GmbH feststellt, dass ein Sammelstück einen niedrigeren Wertungsgrad aufweist als ihm ursprünglich zugewiesen wurde und dies direkt auf Missbrauch, Veränderung oder unsachgemäße Lagerungsbedingungen der NGC- oder PMG-Hülle zurückzuführen ist; dazu gehören unter anderem extreme Temperatur, Feuchtigkeit, schädliche Umgebungsbedingungen, übermäßiges Licht, übermäßige Bewegung oder Vibrationen oder andere extreme Bedingungen, denen die Hülle ausgesetzt ist und die dem Zustand des bewerteten Sammelstück schaden.
- Verschlechterung bestimmter Münzen. Die Garantie der NGC GmbH gilt nicht für bestimmte Münzen, bei denen sich das Erscheinungsbild der Münze im Laufe der Zeit ändert oder verschlechtert und eine solche Änderung oder Verschlechterung für eine Diskrepanz zwischen der zugewiesenen Bewertungsgruppe und der tatsächlichen Bewertungsgruppe der Münze verantwortlich ist. Die NGC GmbH trifft die Feststellung, ob eine solche Verschlechterung eingetreten ist, nach alleinigem Ermessen. Dabei finden die folgenden spezifischen Parameter Anwendung:
- Bei bestimmten Münzen kann die natürliche Verschlechterung der Umweltbedingungen dazu führen, dass unerwünschte Merkmale auftreten, unter anderem Flecken, Trübung, PVC-Schäden und Korrosion. Flecken können beispielsweise auf modernen Silbermünzen infolge des Prägeprozesses oder anderer natürlicher Bedingungen auftreten, über die NGC GmbH keine Kontrolle hat. Daher gilt die Garantie nicht für Münzen mit solchen Fehlern.
- Eine Reihe von Ländern geben Münzen heraus, die emailliert, gefärbt oder bemalt sind oder in den Prägeanstalten Hologramme oder Steinchen eingesetzt bekommen. Die für diese Prägezusätze verwendeten Methoden variieren. Manche Münzen sind lackiert, andere emailliert, um die Farbe intakt zu halten. Farbige, bemalte, mit Hologrammen und Steinchen versetzte Münzen können selbst bei korrekter Handhabung vor oder nach der Bewertung und Verkapselung einige oder alle dieser additiven Eigenschaften verlieren. Die Zusätze können abspanen, abblättern oder herausfallen. Das kann am Prägeverfahren oder anderen Umständen liegen, über die NGC GmbH keine Kontrolle hat. Daher kann die NGC GmbH nicht dafür einstehen, dass Münzen mit Zusatzmerkmalen diese Aspekte und ihren Bewertungsgrad vollständig beibehalten werden.
- Angaben und Zuschreibungen Dritter. Für Angaben auf einem Etikett, das von Dritten stammt (u. a. Angaben der Prägeanstalten der USA) und für alle Zuschreibungen (u. a. auf Sorten, Referenzen und Herkunft), steht NGC GmbH nicht ein. Die NGC GmbH und ihre angegliederten Unternehmen werden diese Varianten nach ihrem alleinigen, vernünftigen Ermessen als bedeutende Sorten betrachten, wenn sie weithin gesammelt werden und von der Sammlergemeinschaft zum Zeitpunkt ihrer Bewertung der Sammelstücke anerkannt sind. Neue Informationen können dazu führen, dass die NGC GmbH und ihre verbundenen Unternehmen eine zuvor zugewiesene Zuordnung nicht mehr anerkennen, was wiederum nicht unter die Gewährleistung der NGC GmbH fällt. Die NGC GmbH gewährleistet nicht, dass eine bestimmte Sorte oder Bezeichnung immer anerkannt wird, und die Richtlinien für solche Attribute können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ferner wird die Berechnung des fairen Marktwertes eines Sammelstücks durch die NGC GmbH auf einem generischen Beispiel der Münze in der Originalklasse ohne jegliche Sorten-, Referenz- oder Herkunftszuordnung basieren.
- Bezeichnungen. Die folgenden Bezeichnungen samt aller ihrer Kombinationen gelten als Teil der numerischen Bewertung, die von NGC vergeben wird: Plus (+), Cameo, Ultra Cameo, PL, DPL, BN, RB, RD, 5FS, 6FS, FB, FH, ft, Matt und Satin. Die Bezeichnung „außergewöhnliche Papierqualität“ (EPQ) wird als Teil der numerischen Zuweisung einer von PMG zugewiesenen speziellen Note angesehen. Spezielle Bezeichnungen (wie erster Tag der Ausgabe, frühe Freigaben und erste Freigaben) oder Herkunftsangaben sind nicht garantiert und wenn NGC GmbH oder seine verbundenen Unternehmen eine falsche Bezeichnung oder Herkunft zu einem Sammelstück angeben, ist der Einreichende verpflichtet, dieses Sammelstück zur Korrektur zurückzugeben. Darüber hinaus ist das Ansprechen des Auges subjektiv und die Stern-Wertungen ( ) von NGC und PMG für außergewöhnlich ansprechendes Aussehen unterliegt keiner Gewährleistung. Ferner wird die Berechnung des fairen Marktwertes eines Sammelstücks durch die NGC GmbH auf einem generischen Beispiel des Sammelstücks in der Originalklasse ohne besondere Bezeichnungen oder Herkunft beruhen, mit Ausnahme der Bezeichnungen, die ausdrücklich als Teil des zugewiesenen numerischen Bewertungsgrades angeführt sind.
- Schreib- oder mechanische Fehler. Ein Schreib- oder mechanischer Fehler liegt vor, wenn ein Sammelstück mit einem Etikett eingekapselt wird, das eine Bewertung oder eine Beschreibung zeigt, die eindeutig nicht mit dem Sammelstück übereinstimmt. Der Kunde sowie jeder Käufer und Verkäufer eines Sammelstücks sind verpflichtet, solche Sammelstücke auf Schreib- und mechanische Fehler zu untersuchen und diese Münzen zur Korrektur zurückzugeben. Die Gewährleistung der NGC GmbH gilt nicht, wenn NGC GmbH nach eigenem Ermessen feststellt, dass ein Schreib- oder mechanischer Fehler dazu geführt hat, dass das Sammelstück eine falsche Bewertung oder Beschreibung erhalten hat. Auf Wunsch wird die NGC GmbH jegliche Schreib- oder mechanische Fehler unentgeltlich beheben, indem Sie die Verkapselung mit einem passenden Etikett erneuert.
Zertifizierungsetiketten der NGC GmbH mit falschen Daten, Katalognummern, Prägezeichen, Bezeichnungen und Typen (die für jemanden, der eine Prüfung des Sammelstücks und Etiketts durchführt, alle offensichtlich sein sollten) werden als Schreib- oder mechanische Fehler betrachtet. Beispiele für solche Fehler sind:- Eine Münze ist beschriftet als ein 1955 Doubled Die Lincoln Cent, hat aber keine Verdopplung.
- Eine Münzbeschreibung verweist auf einen 1916 Standing Liberty Quarter, aber auf der Münze steht 1916 Barber Quarter.
- Eine Münze ist als Proof gekennzeichnet, ist aber in Wirklichkeit ein Business Strike und diese Typen sind leicht voneinander zu unterscheiden.
- Eine Münze wird als 1881-O-Morgan Dollar beschrieben, ist aber ein 1881-S-Morgan Dollar und die Münzaufschrift wurde falsch auf das Etikett übertragen.
- Eine Münze wird als MS 68 bewertet, hätte aber als AU 58 bewertet werden müssen, und der Bewertungsfehler ist für einen Sammler offensichtlich.
- Eine Banknotenbeschreibung verweist auf die Katalognummer Pick 872, doch die Banknote hat tatsächlich die Katalognummer Pick 572.
- Eine Banknotenbeschreibung verweist auf ein Datum im Jahr 1911, doch auf der Banknote steht 1910.
- Eine Banknotenbeschreibung gibt den Wert von 500 $ an, aber es ist in Wirklichkeit eine 50-$-Banknote.
- Eine Banknote wird als eine 68 Superb Gem Unc bewertet, hätte aber als 58 Choice About Unc bewertet werden müssen, ein für einen Sammler offensichtlicher Schreibfehler in Bezug auf die Bewertungsgruppe.
- NGC- und PMG-Register. Die Gewärleistung der NGC GmbH deckt nicht den Status einer Münze im NGC-Register oder den Status einer Banknote im PMG-Register, einschließlich der ihrer Qualifizierung oder zugewiesenen Punkte. Änderungen am NGC- und PMG-Register können ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden, und die NGC GmbH übernimmt keine Gewärleistungdafür, dass eine Münze immer für die Aufnahme in das NGC-Register in Frage kommt oder eine Banknote immer für die Aufnahme in das PMG-Register geeignet ist oder die Münze oder Banknote eine bestimmte Punktzahl erhält.
- Überprüfung. Der ursprüngliche Einsender eines Sammelstücks an die NGC GmbH muss dieses Sammelstück unverzüglich nach Rückerhalt von der NGC GmbH prüfen. In dem äußerst seltenen Fall, dass ein Sammelstück während seines Verbleibs bei der NGC GmbH oder einer NGC-Einrichtung beschädigt wird, haften die NGC GmbH und die NGC nur dann für Schäden, wenn diese der NGC GmbH innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Eingang des Sammelstücks beim Einreicher der NGC GmbH gemeldet werden. Ungeachtet der in diesen Gewärleistungsbedingungenenthaltenen Angaben ist die NGC GmbH im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung Ihres Sammelstücks durch die NGC GmbH nur für den KLEINEREN tatsächlichen Marktwert verantwortlich, der entweder von der NGC GmbH selbst ermittelt oder vom Einsender deklariert wurde.
- Kenntnis von Fehlern. Wenn der Kunde oder Eigentümer eines Sammlerstücks erkennt, dass ein Sammlerstück nicht echt oder überbewertet ist, dass das NGC-oder PMG-Etikett einen Schreibfehler aufweist oder dass ein Autogramm auf einem „authentischen, handschriftlich unterzeichneten“ Etikett als nicht echt festgestellt wurde, ist es die Pflicht des Kunden und des Eigentümers, das Sammelstück sofort mit dieser Information an die NGC GmbH zurückzugeben. Wenn der Kunde oder der Eigentümer die Münze nicht unverzüglich an die NGC GmbH zurückgibt, (a) wird von der NGC GmbH keine Gewährleistung für dieses Sammlerstück übernommen, und (b) der Kunde oder Eigentümer kann, wenn er das Sammlerstück verkauft, handelt oder anderweitig überträgt, statt es zurückgeben, vom Käufer wegen Betrugs in Anspruch genommen oder anderweitigen rechtlichen Regressansprüchen ausgesetzt werden, und (c) die NGC GmbH behält sich das Recht vor, alle verfügbaren Rechtsmittel gegen den ursprünglichen Käufer und den Einreicher des Sammelstücks wahrzunehmen..
7. NCS-Konservierungsdienste
Weder die NGC GmbH noch eines der anderen verbundenen Unternehmen bieten einen Wertschutz für die bei NCS eingereichten Münzen an. Der Einsender nimmt zur Kenntnis, dass die von der NGC GmbH oder deren Subunternehmer NCS in Bezug auf eine eingereichte Münze zur Verfügung gestellten Konservierungsleistungen zu einer niedrigeren Bewertungsstufe führen können oder dass gar keine Bewertung erfolgen kann, wenn die Münze anschließend bei einem Münzbewertungsunternehmen eingereicht wird. Mit der Einreichung einer Münze an die NGC GmbH verzichtet der Einreicher auf jegliches Recht zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen gegen die NGC GmbH oder deren Subunternehmer NCS (und alle verbundenen Unternehmen, Abteilungen, Tochtergesellschaften oder sonstigen unternehmensbezogenen Einheiten der NGC GmbH sowie deren jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Bevollmächtigte und Beauftragte) in Bezug auf eine niedrigere Bewertungsstufe oder keine Bewertungsstufe, die der Münze anschließend von einem Münzbewertungsunternehmen zugewiesen wird, es sei denn, dies wird allein durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten der NGC GmbH oder ihrer Subunternehmerin NCS verursacht.
8. Ablehnung von Münzen und Banknoten
Die NGC GmbH und ihre verbundenen Unternehmen haben nach ihrem alleinigen vernünftigen Ermessen das Recht, die zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen eingereichten Objekte zurückzuweisen, wobei dem Kunden die vollständige Vergütung zurückerstattet wird, wenn keine Wertbeurteilung erfolgt. Bestimmte Wertgutachten können jedoch dazu führen, dass ein Objekt nicht eingekapselt wird; dann wird das betreffenden Objekt nur gegen Zahlung der für die Bewertungsleistung angefallene volle Gebühr zurückgegeben.
9. Verlust eingereichter Objekte
Die NGC GmbH und ihre verbundenen Unternehmen wenden in Bezug auf die zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen eingereichten Objekte angemessene Sorgfalt auf. Falls ein Objekt während der Zeit, in der es sich im Besitz der NGC GmbH befindet, verloren geht oder beschädigt wird, entschädigt die NGC GmbH den Kunden auf der Grundlage des von der NGC GmbH in gutem Glauben festgesetzten Verkehrswertes des betreffenden Objektes. Die Höhe der Entschädigung muss nicht notwendigerweise auf dem vom Kunden in seinem Einreichungsformular angegebenen Wert beruhen und wird diesen aber auf keinen Fall überschreiten.
10. Prüf- und Rügepflichten, Verwirkung
Der Kunde muss alle Objekte unverzüglich prüfen, nachdem er sie von der NGC GmbH zurückerhalten hat. Die NGC GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Fehler, die der NGC GmbH nicht innerhalb von fünf (5) Tagen, nachdem der Kunde das Objekt erhalten hat, gemeldet werden.
11. Einreichungsformular
Der Kunde trägt alle für die Einreichung relevanten Angaben in das Einreichungsformular ein und verpackt und versendet sämtliche Objekte entsprechend den im Einreichungsformular genannten Anweisungen. Der Kunde sichert der NGC GmbH und allen einzelnen verbundenen Unternehmen zu, dass der im Einreichungsformular angegebene Wert nach seinem besten Wissen den Verkehrswert des Objektes darstellt. Wenn die NGC GmbH feststellt, dass Objekte unterbewertet sind, setzt es seinen Verkehrswert fest und passt die Dienstleistungsvergütung entsprechend an.
12. Verlust beim Versand
Der Kunde trägt alle Verlust- und Schadensrisiken, bis die Objekte von der NGC GmbH in Empfang genommen worden sind. Obwohl die NGC GmbH eingereichte Objekte gegen Verlust oder Schäden auf dem Transportweg zwischen der NGC GmbH in München und dem Sitz des jeweiligen Subunternehmers in Sarasota, Florida, USA, versichert, deckt eine solche Versicherung keine Verluste ab, die sich durch eine Konfiszierung von Objekten durch Zollbehörden ergeben. Hat der Kunde sich dafür entschieden, dass die Leistungen eines vereinbarten Subunternehmers in den USA in Anspruch genommen werden, so trägt der Kunde das Verlustrisiko für den seltenen Fall der Beschlagnahme.
13. Bilder
Die NGC GmbH und ihre verbundenen Unternehmen stellen Daten zu den für die Erbringung von Dienstleistungen eingereichten Objekte zusammen und erstellen digitale Bilder solcher Objekte. Als Teil der Gegenleistung für die Erbringung von Dienstleistungen gemäß dem vorliegenden Einreichungsformular autorisiert der Kunde hiermit die NGC GmbH und ihre verbundenen Unternehmen, diese Daten und Bilder zu erstellen und erklärt, dass die Unternehmen unwiderruflich, nicht ausschließlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt, gebührenfrei berechtigt sind, solche Daten und Bilder für jegliche Zwecke zu nutzen und zu vermarkten.
14. Einreichung im Namen Dritter
Für den Fall, dass Objekte im Namen Dritter eingereicht werden, erklärt der Kunde, dass der Dritte den Kunden dazu ermächtigt hat.
15. Geltendes Recht und Zuständigkeit
Vorbehaltlich anderslautender, auf einen Kunden zwingend anzuwendender Rechtsvorschriften gelten für die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und NGC GmbH ie Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, und zwar für alle Transaktionen und/oder Streitigkeiten zwischen der NGC GmbH und einem Kunden. Soweit dies nach zwingenden Rechtsvorschriften zulässig ist, erklärt sich der der Kunde mit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem ausschließlichen Gerichtsstand der deutschen Gerichte einverstanden.
16. Datenschutz
Für personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit einer Einreichung erhoben werden, gelten die jeweiligen Datenschutzgesetze sowie die Datenschutzerklärung der NGC GmbH, die auf ihren Webseiten NGCcoin.de und PMGnotes.de einsehbar sind.
17. Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen beinhalten den gesamte Vertrag zwischen der NGC GmbH und dem Kunden (und jedes Dritten, für die der Kunde tätig sein mag) in Bezug auf Einreichungen bei der NGC GmbH und ersetzen alle früheren (schriftlichen wie mündlichen) Verträge und Vereinbarungen zwischen solchen Parteien, die sich auf den Gegenstand des vorliegenden Dokumentes beziehen; jedoch bleiben alle bestehenden Händler- oder Sammlerverträge zwischen dem Kunden und der NGC GmbH in Kraft, und die Bedingungen eines solchen Vertrages/solcher Verträge werden hiermit durch Bezugnahme einbezogen. Im Falle einer Unvereinbarkeit gelten die vorliegenden Bedingungen.
18. Salvatorische Klausel
Wenn eine Bedingung oder Bestimmung dieses Vertrages durch eine endgültige rechtskräftige Entscheidung oder Anordnung eines zuständigen Gerichtes als unwirksam oder nicht durchsetzbar gilt, bleiben die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bedingungen oder Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt.
19. Abweichungen in Versionen verschiedener Sprachen
Im Falle von Abweichungen der deutschsprachigen Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der in eine andere Sprache übersetzten Version hat die deutschsprachige Version in jeglicher Hinsicht Vorrang..